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Hilfe bei Umsatzsteuervoranmeldung für Affiliates

April 6, 2009 von Seolicious

Ich habe mich nach 2 Jahren mit einem Steuerberater dazu entschlossen, die komplette Steuerabrechnung selber durchzuführen, nicht nur weil ich Kosten sparen möchte, sondern auch weil ich meine Ein-/Ausgaben besser unter Kontrolle haben möchte. Letzte Woche stand bei mir die Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Kalenderjahr an. Ich muss gestehen, dass es mir sehr schwer gefallen ist, das Beamtendeutsch zu verstehen. Sowas lernt man leider in der Schule nicht. Zitate “bedeutender” Philosophen oder literarische Kunstwerke sollen besser auf das kommende Leben vorbereiten – Für wesentliche Dinge bleibt da keine Zeit.

Für all diejenigen, die evtl. auch gerade das erste Mal vor der Umsatzsteuervoranmeldung sitzen, möchte ich kurz in einfacher Sprache erklären, wo was und wieviel über die Software ElsterFormular eingetragen wird – Vorausgesetzt für einen “normalen” Affiliate mit “normalen” Ein-/Ausgabequellen.

Ich splitte meine Rechnungen in 3 Kategorien

  • Einnahmen von EU-Ländern (z.B. Zanox-Rechnungen) – Bei Werbenetzwerken, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben, habt ihr meistens die Möglichkeit eure Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. eure Steuernummer anzugeben und schon bekommt ihr die Umsatzsteuer immer mit ausbezahlt. Das Unternehmen überweist euch also 19% mehr, als ihr eigentlich verdient habt. Die Beträge ohne die “zusätzlich” ausgezahlte Mehrwertsteuer tragt ihr in das Feld 81 ein. Nachdem ihr den Wert eingetragen habt, erscheint dahinter automatisch der Steuerbetrag.
  • Einnahmen von Non-EU-Ländern (z.B. Adsense-Rechnungen) – Bei Einnahmen von Unternehmen, die in einem Non-EU-Land sitzen, bekommt man keine Umsatzsteuer ausgewiesen, muss dann aber auch keine Umsatzsteuer abführen. Demnach schreiben wir diesen Betrag in das Feld 43 bei steuerfreien Umsätzen mit Vorsteuerabzug.
  • Ausgaben – Alle Steuerbeträge eurer Ausgaben rechnet ihr zusammen und tragt sie in das Feld 66 bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen.

Das war´s schon. Einfacher als ich anfangs gedacht hatte, aber man muss halt erstmal dahinter steigen und die beiliegende Erklärungen verstehen können.

Danke an Rätsel-Cujo – Hab´s hoffentlich auch richtig aufgenommen.

Update: Seit 2010 werden Adsense Beträge ins Feld 21 eingetragen.

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Kommentare zum Beitrag (6)


  1. Yannick sagt:

    Ich werde es wohl immer meinen Steuerberater machen lassen. Habe da keinen Nerv für :-)
    Wie viel hast Du denn immer dafür gezahlt?

  2. Seolicious sagt:

    Richtet sich immer nach deinem Verdienst. Ich habe letztes Jahr 1500 Euro bezahlt.

  3. Vincent sagt:

    Gibt da auch Software, die einem praktisch alles abnimmt. Z.B. “Mein Büro” von WISO erstellt auf Knopfdruck EÜR und Ust.-Erklärung – bin sehr zufrieden bis auf ein paar Macken…

  4. doe sagt:

    Mein Steuerberater macht alle steuerlichen Aspekte (Abschreibungen etc…), aber die Umsatzsteur ist doch 0815 einfach – die kann man locker selbst machen…

  5. Steffen sagt:

    Stimmt, ist gar nicht so schwer, man kann sich auch die alten Formulare kopieren und beim nächsten Mal dran orientieren.

  6. Daniel sagt:

    So einfach die Formulare auch aussehen mögen, macht sowas bei mir immer das Steuerbüro. Zum einen hat dieses eine Haftpflicht, welche bei mir durch ihr Verschulden entstandenen Vermögensschäden einspringt, und zum anderen wird es dann haarig, wenn bilanziert wird und bereits abgegebene USt-Erklärungen nachträglich korrigiert werden müssen.



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